Änderung Umweltschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 8. September 2021 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Regierungsrat des Kantons Zug in oben erwähnter Sache zur Stellungnahme eingeladen. Wir äussern uns dazu wie folgt:

1. Lärm

Die vorgesehenen Gesetzesanpassungen zielen auf eine bessere Vereinbarung zwischen Lärmschutz und Siedlungsverdichtung nach innen ab. Mit ihnen soll u. a. auch die Motion Flach (16.3529) umgesetzt werden, die vom Bundesrat verlangt, die raumplanerisch geforderte Siedlungsverdichtung nach innen zu ermöglichen und dabei dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm angemessen Rechnung zu tragen. Die Änderungen sollen insbesondere im Rahmen von Baubewilligungsverfahren zu einem einfacheren, klareren Vollzug führen.

Wir begrüssen die Absicht, den bisherigen Vollzug zum Thema Bauen in lärmbelasteten Gebieten anzupassen. So fordert die Motion Flach im Wesentlichen die Einführung der sogenannten Lüftungsfensterpraxis, die wir vorbehaltlos unterstützen.

Details siehe Download.

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