Änderungen der Finanz- und Lastenausgleichsverordnung (FiLaV)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 23. April 2015 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Anhörungsverfahren zu den Änderungen der Verordnung vom 7. November 2007 über den Finanz-​ und Lastenausgleich (FiLaV) per 1. Januar 2016 beziehungsweise 1. Januar 2017 eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis 29. Mai 2015 eingeladen.
Zu den geplanten Änderungen der Verordnung stellen wir folgende Anträge:
1. Die Präzisierung der Definition der Wohnbevölkerung pro Kopf der Einwohnerinnen und Einwohner für die Berechnung der Beiträge der ressourcenstarken und der ressourcenschwachen Kantone seien in das FiLaV wie vorgeschlagen aufzunehmen.
2. Der Faktor Alpha sei für die Vierjahresperiode 2016–2019 wie vorgeschlagen anzupassen, sofern auch die Gewichtung bei den juristischen Personen angepasst wird.
3. Der Faktor Beta sei für die Vierjahresperiode 2016–2019 wie vorgeschlagen anzupassen.
4. Die Übergangsbestimmungen von Art. 54 FiLaV seien wie vorgeschlagen unverändert ins definitive Recht zu übernehmen.
5. Zur Vereinfachung der Verordnung seien die Anhänge 1.2, 11, 13.2 und 14.3. wie vorgeschlagen aufzuheben.
6. Das Konzept zur Berechnungsmethode des Armutsindikators sei wie vorgeschlagen anzupassen.
7. Die Gewinne der juristischen Personen seien ab 1. Januar 2016 mit einem Faktor von 0,7 in der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage zu gewichten.

Begründung siehe Downloads.

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