Anpassung der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit E-​Mail-Nachricht vom 28. Mai 2019 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Anhörung zur Anpassung der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Gesundheitsdirektion sowie des Landwirtschaftsamts.

Wir haben keine Einwände gegen die Anpassung der Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr und verzichten auf eine detaillierte Stellungnahme.Bundesamt für Landwirtschaft (BWL)

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