Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35

Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin

Mit Schreiben vom 29. September 2017 haben Sie die Kantonsregierungen im obgenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen:

Anträge

Antrag 1:

Der Ausbauschritt 2035 (11,5 Mia. Franken) sei zu realisieren.

Eventualantrag 1a:

Sofern nur der Ausbauschritt 2030 (7 Mia. Franken) beschlossen wird, sei dieser mit dem Zimmerberg Basistunnel (ZBT II) (Kapazitätsausbau Personenverkehr Luzern–Zug–Zürich) zu ergänzen.

Antrag 2:

Die Projektierungsarbeiten am ZBT II sind unverzüglich aufzunehmen und der Bau so rasch wie möglich zu realisieren.

Antrag 3:

Im Art. 1 Ziffer 2 Buchstabe i des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur soll das Projekt ZBT II wie folgt erwähnt werden:
Luzern–Zug–Zürich (Zimmerberg-​Basistunnel II): Kapazitätsausbau Personenverkehr

Antrag 4:

Der Infrastrukturbedarf im Kanton Zug für den Ausbauschritt 2035 ist kritisch zu hinterfragen und zu optimieren, ohne das bestehende Stadtbahnangebot zu verdrängen.

Antrag 5:

In der Botschaft ist die sofortige Sanierung der Stammlinie zwischen Horgen Oberdorf und Sihlbrugg mittels eines Sanierungstunnels vorzusehen.

Begründungen siehe Download.

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