Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 28. Juni 2017 hat das Eidgenössische Justiz-​ und Polizeidepartement (EJPD) die Kantonsregierungen im obgenannten Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Gerne lassen wir uns wie folgt vernehmen:
Grundsätzliches
Wir begrüssen, dass arbeitsmarktfähige Personen aus dem Asylbereich in die Strukturen der Arbeitsvermittlung gelangen und damit von deren Fördermassnahmen profitieren können. Allerdings führt die Meldepflicht alleine nicht zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration. Bereits im Vorfeld wie auch nach der Meldung sind diverse Arbeitsintegrations-​ und Qualifizierungsmassnahmen nötig, damit die arbeitsmarktfähigen Personen auch vermittlungsfähig werden. Hierfür muss die Integrationspauschale jedoch namhaft erhöht werden. Diese Forderung wird derzeit vom Bund und den Kantonen im Rahmen der Integrationsagenda diskutiert.
Eine systematische Beurteilung der Arbeitsmarktfähigkeit von Personen aus dem Asylbereich ist für die meisten Kantone neu und bedingt eine intensive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren. Diese soll auf Basis des Grundlagenpapiers «Zusammenarbeit Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe» vom 23. Januar 2017 erfolgen (erstellt vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK, der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren VDK, dem Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden VSAA, der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, der Städteinitiative Sozialhilfe und dem Schweizerischen Gemeindeverband). Der Kanton Zug startet unter der Leitung des Kantonalen Sozialamtes in Kürze ein Pilotprojekt «Potenzialabklärung».
Ebenso unterstützen wir den Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 14. Juli 2017 (Beilage 1) und die Stellungahme des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) an die VDK vom 6. Juli 2017 (Beilage 2), jedoch mit explizit aufgeführten Ausnahmen.

Details siehe Downloads.

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