Übertragung einzelner Aufgaben/Zuständigkeiten der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden; Änderung des Militärstrafgesetzes

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2020 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis zum 12. April 2021 zur Änderung des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 (MStG; SR 321.0), des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) und des Bundesgesetzes über den Schutz militärischer Anlagen vom 23. Juni 1950 (SR 510.518) Stellung zu nehmen. Gerne kommen wir Ihrer Einladung nach.

1. Anträge

1. Es sei auf die Gesetzesrevision zu verzichten.
2. Eventualiter seien die offenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Art. 218 Abs. 5 MStG auf Gesetzesstufe zu regeln.
Begründung siehe Download.


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