Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 27. Mai 2015 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU eröffnet und die Kantonsregierungen zur Einreichung einer Stellungnahme bis 17. September 2015 eingeladen.
Zum geplanten Bundesbeschluss stellen wir folgende Anträge:
1. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Bundesbeschluss sei den Eidgenössischen Räten unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anträge zur Genehmigung zu übermitteln.
2. Für die Weiterleitung der AIA-​Daten an die kantonalen Steuerbehörden sei bei den natürlichen Personen die geltende AHV-​Nummer zu verwenden. Falls für die landesinterne Weiterleitung nicht auf diesen gemeinsamen Schlüssel abgestellt werden soll, wird die volle Kostenübernahme für sämtliche Informatik-​ und Betriebskosten in den Kantonen (inklusive zusätzlichem Personalbedarf) durch den Bund verlangt.
3. Die AIA-​Daten seien vom Bund zentral aufzubereiten und in einem von den kantonalen EDV-​Systemen verwendeten Dateiformat zusammen mit den in Schweizer Franken umgerechneten Beträgen weiterzuleiten.

Begründung siehe Downloads.

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