Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mit Schreiben vom 5. April 2017 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zum Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt. Unsere Stellungnahme umfasst die Mitberichte der Finanzdirektion, der Baudirektion und des Amts für Wohnungswesen.
Antrag
Wir stimmen dem Entwurf des Bundesrats betreffend Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu.

Begründung siehe Download.

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