Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EM-​BaG)

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Mit Schreiben vom 11. Dezember 2020 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement eingeladen, zu oben erwähntem Vorentwurf bis 25. März 2021 Stellung zu nehmen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. Zum Vorentwurf äussern wir uns wie folgt:

1. Allgemeine Bemerkungen

Der Kanton Zug unterstützt die Zielsetzungen, die mit der Gesetzesvorlage verfolgt werden. Zur Bewältigung der digitalen Herausforderungen braucht es neue Kooperationsformen und Rechtsgrundlagen, die es ermöglichen, dass Bund, Kantone und Gemeinden die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.

Details siehe Download.


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