Bundesgesetz über den Miet- und Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-​19) (Covid-​19-​Geschäftsmietegesetz)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 1. Juli 2020 haben Sie die Kantonsregierungen im Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über den Miet- und Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-​19) (Covid-​19-​Geschäftsmietegesetz) eingeladen. Wir danken für die Möglichkeit der Stellungnahme und stellen folgende Anträge:
Auf den Erlass des Bundesgesetzes über den Miet- und Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-​19) (Covid-​19-​Geschäftsmietegesetz) sei ersatzlos zu verzichten.
Eventualiter sei auf die Regelung der Entschädigung bei wirtschaftlichen Notlagen (Art. 7 des Gesetzesentwurfs) zu verzichten.

Begründung siehe Download.

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