Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 12. Juni 2017 haben Sie die Kantonsregierungen zur Vernehmlassung betreffend «Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-​big-to-fail-Instrumenten» eingeladen. Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung dieser Vernehmlassung beauftragt. Zur Vorlage äussern wir uns wie folgt:
Antrag
Die Anpassungen im Gesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) sollen im vorgeschlagenen Sinne vorgenommen und auf den raschestmöglichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

Begründung siehe Download.Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)

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