Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 24. Februar 2021 haben Sie das Vernehmlassungsverfahren in eingangs erwähnter Angelegenheit eröffnet und zur Stellungnahme bis am 31. Mai 2021 eingeladen. Wir danken Ihnen dafür und stellen folgende:
Anträge
1. Die Vorlage sei umzusetzen, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anträge 2–3.
2. Für die Berechnung gemäss Art. 73 Abs. 4 E-DBG bzw. Art. 26b Abs. 4 E-​StHG letzter Satz sei zu präzisieren, dass auf den handelsrechtlichen Gewinn abgestellt wird.
3. In § 75 Abs. 3 E-DBG sei nicht nur auf das Antriebssystem der Schiffe abzustellen, sondern es seien auch Schiffe mit anderweitigen ökologischen Verbesserungen bevorzugt zu behandeln.
4. Die Umsetzung sei spätestens auf den 1. Januar 2025 vorzusehen.

Begründung siehe Download.

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