Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register

Sehr geehrter Herr Bundespräsident

Das eidgenössische Finanzdepartement hat uns mit Schreiben vom 22. März 2019 eingeladen, zu oben erwähntem Bundesgesetz bis 28. Juni 2019 Stellung zu nehmen. Zur Vernehmlassungsvorlage äussern wir uns wie folgt:
In der Schweiz und im Speziellen im Kanton Zug hat sich in den letzten Jahren namentlich im Finanzbereich bereits ein ausgeprägtes System mit innovativen Fintech-​ und Blockchain-​Unternehmen entwickelt. Andere Wirtschaftsstandorte der Welt konkurrieren um die Gunst dieser neu entstandenen Firmen und deren Technologien und bemühen sich, vorteilhafte Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit dieser Gesetzesvorlage leistet die Schweiz im Bereich der Gesetzgebung eine Pionierrolle und untermauert damit die im weltweiten Vergleich hohe Attraktivität als Standort für solche Firmen.
Wir begrüssen die Ausrichtung der Gesetzesvorlage auf die drei Bereiche Wertrechte, Aussonderung und Handelssysteme, welche die für den Wirtschaftsstandort Schweiz und für die beteiligten Unternehmen nötige Rechtssicherheit schafft.

Details siehe Download.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11