Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 12. Januar 2022 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, zur Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts, OR) Stellung zu nehmen.

Vorbemerkungen:

Es ist sinnvoll, das Rechtsinstitut des Trusts auch in der Schweiz zu regeln, da der Trust in der Schweiz bereits heute bekannt und verbreitet ist. Wir befürworten die Herangehensweise, den Trust als neues Rechtsinstitut sui generis einzuführen, beruhend auf Rechtsinstituten des Schweizer Rechts, ohne Übernahme der common law Konzepte.

Details siehe Download.

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