Einladung der GDK zur Anhörung der Kantone zum Öffnungsschritt II; Antwort des Kantons Zug

Sehr geehrter Herr GDK-​Präsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit E-​Mail vom 12. März 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, sich zur Konsultation des Bundesrats zu einem zweiten Öffnungsschritt zu äussern. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März 2021 mit Einschränkungen unter anderem wieder Veranstaltungen mit Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen möglich sein. Restaurants sollen ihre Terrassen wieder öffnen können. Wann und in welcher Form der zweite Öffnungsschritt erfolgen soll, ist noch offen. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung vom 19. März 2021 über das weitere Vorgehen.
Der Regierungsrat des Kantons Zug befürwortet, dass der geplante zweite Öffnungsschritt von der epidemiologischen Lage abhängig gemacht wird. Sofern es die Situation erlaubt, sollten die Massnahmen des Öffnungsschritts II möglichst bald beschlossen und umgesetzt werden. Um der betroffenen Wirtschaft und der Bevölkerung eine Perspektive aufzeigen zu können, empfiehlt der Zuger Regierungsrat Elemente des Öffnungsschritts III bereits aufzuzeigen und beispielsweise die Homeoffice-​Pflicht wiederum in eine Empfehlung umzuwandeln.
Bei den Richtwerten zur Beurteilung der Lage steht der Kanton Zug der Verwendung der Positivitätsrate kritisch gegenüber: Diese ist zu wenig zuverlässig, um sich als Kriterium für die schrittweise Öffnung zu eignen; insbesondere, wenn die ausgeweitete Teststrategie mit den Selbsttests zu greifen beginnt.
Die Fragen des Bundes beantwortet der Kanton Zug wie folgt.

Details siehe Download.

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