Entwurf des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBaG): Ergänzung einer Übergangsbestimmung

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 11. August 2021 hat uns das Eidgenössische Finanzdepartement in titelvermerkter Angelegenheit zur Vernehmlassung bis 11. November 2021 eingeladen. Zur Vernehmlassungsvorlage äussern wir uns wie folgt:

A. Vorbemerkungen

Im Dezember 2020 hat der Bundesrat den Vorentwurf des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (VE-​EMBaG) verabschiedet. Ziel des Vorentwurfs war es, die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den Bund zu schaffen, um neue Handlungsoptionen auf dem Gebiet des E-​Government bereitzustellen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine effiziente Ausbreitung des E-​Government voranzutreiben. Im Frühling 2021 haben der Bundesrat und die KdK-​Plenarversammlung zudem das Projekt «Digitale Verwaltung: Projekt zur Optimierung der bundesstaatlichen Steuerung und Koordination» beschlossen und die Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» (Agenda DVS) lanciert. Mithilfe dieser Agenda DVS wollen der Bund und die Kantonsregierungen künftig gemeinsame Schlüsselprojekte rasch anstossen können und den Aufbau der Digitalen Verwaltung substanziell vorantreiben. Für die Finanzierung der Agenda DVS hat der Bundesrat am 11. Juni 2021 Mittel von insgesamt 15 Millionen Franken für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.

Details siehe Download.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11