Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll und Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 22. Juni 2017 haben Sie die Kantone im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingeladen, bis 13. Oktober 2017 eine Stellungnahme zur oben genannten Vorlage einzureichen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr.
Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen können wir Ihnen mitteilen, dass wir die Genehmigung des genannten Übereinkommens und des Zusatzprotokolls sowie deren Umsetzung im schweizerischen Recht begrüssen und unterstützen. Dies gilt auch für die beabsichtigte Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-​Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen. Lediglich hinsichtlich des neu zu schaffenden Art. 260sexies VE-​StGB stellen wir den folgenden Antrag:
Die Strafandrohung in Art. 260sexies VE-​StGB ist zu erhöhen auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe.

Begründung siehe Download.

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