Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für ein Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in die

Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 1. Juni 2015 zu den neuen
rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

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