Gesetz über die kantonale Statistik (Statistikgesetz)

Die Bedeutung der kantonalen Statistik wächst stetig. Sie trägt zur Meinungsbildung bei und dient der Politik, der Wirtschaft sowie der Bevölkerung als Entscheidungshilfe. Mit dem in erster Lesung vom Regierungsrat verabschiedeten Gesetz über die kantonale Statistik (Statistikgesetz) legt der Kanton Zug den Grundstein für eine effiziente und professionelle Zuger Statistik. Die Baudirektion ist vom Regierungsrat ermächtigt, das neue Statistikgesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Alle Zuger Gemeinden sowie die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien sind eingeladen, bis Ende Juni 2015 zur ausgearbeiteten Gesetzesvorlage Stellung zu nehmen.

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