Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU)

Der Regierungsrat schickt den Entwurf des Gesetzes über die Nutzung des Untergrunds (GNU) inklusive des Berichts in die öffentliche Vernehmlassung. Die Einwohnergemeinden, Korporationsgemeinden und die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien und Gruppierungen sind eingeladen sich zum Gesetzesentwurf zu äussern. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende Oktober 2015.

Mit dem Gesetz werden sämtliche möglichen Nutzungen des Untergrunds geregelt, soweit dafür nicht bereits andere Bestimmungen bestehen. Damit wird bezüglich der Nutzung des Untergrunds die gewünschte Rechtssicherheit geschaffen. Das Gesetz regelt insbesondere die Exploration und den Abbau von Bodenschätzen sowie die Nutzung der Geothermie für grössere Anlagen. Der Bericht äussert sich auch zu Haftungsfragen rund um die induzierte Seismizität und zum Thema Fracking.

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