Investitionsprüfgesetz

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 18. Mai 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, zu oben erwähnter Vernehmlassung eine Stellungnahme einzureichen.

Das Anliegen der Motionäre, die Verhinderung einer Gefährdung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren, ist wichtig und richtig. Die Einführung einer Investitionsprüfung lehnen wir jedoch wie der Bundesrat wegen des ungünstigen Kosten-​Nutzen-Verhältnisses ab. Daher lautet unser

Antrag:

Die Einführung einer Investitionsprüfung ist abzulehnen.

Eventualiter, im Fall einer Umsetzung des vorgeschlagenen Investitionsprüfgesetzes ist folgender Art. 5 Abs. 5 neu einzufügen: Die Bewilligungsbehörde kann auf die Genehmigung zurückkommen und die Rückabwicklung des Kaufs in adäquater Form verfügen, wenn der Hauptsitz der übernehmenden Firma innerhalb der folgenden 5 Jahre ins Ausland verlegt wird.

Begründungen siehe Download

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