Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-​Gesetzes

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Leuthard, sehr geehrte Damen und Herren

Am 31. August 2016 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, in der obgenannten Angelegenheit eine Vernehmlassung durchzuführen. Gerne lassen wir Ihnen unsere Stellungnahme samt den beiliegenden Antworten auf Ihre Fragen zukommen, bei denen wir uns im Wesentlichen der im Entwurf vorliegenden Stellungnahme der BPUK und der EnDK anschliessen können – mit wenigen Ausnahmen. Dabei erachten wir die nachfolgenden Themenbereiche als besonders erwähnenswert:
Die weltweiten Treibhausgasemissionen entwickeln sich derzeit auf einem Pfad, der zu einer globalen Erwärmung von drei bis vier Grad Celsius führt. Für die Schweiz wäre dabei aufgrund ihrer geographischen Lage mit einem nahezu doppelt so hohen Temperaturanstieg zu rechnen. Ausserdem steigt damit die Wahrscheinlichkeit von gravierenden, weit verbreiteten und irreversiblen Auswirkungen durch Kippeffekte. Es ist also von höchster Dringlichkeit, die Treibhausgasemissionen rasch und massiv zu reduzieren.
Wir begrüssen daher in Übereinstimmung mit der BPUK und der EnDK die Ratifikation des internationalen Klimaübereinkommens von Paris. Ebenso sind wir – unter bestimmten Bedingungen – mit der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU einverstanden.
Wir befürworten das Gesamtziel der Verminderung der Treibhausgasemissionen um 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990, haben aber Zweifel, ob das Ziel mit den vorgesehenen Massnahmen umgesetzt werden kann. Zum einen wird die grösste Reduktionsleistung im Gebäudebereich gefordert. Nachdem dieser seine CO2-​Emissionen bereits beträchtlich reduzieren konnte – mit einer Senkung im Jahr 2014 von rund 30 Prozent gegenüber den Stand 1990 –, scheint eine weitere substanzielle Reduktion zumindest fraglich. Zum anderen ist zu befürchten, dass sich die zur Erreichung des Reduktionsziels nötigen Reduktionen im Ausland hauptsächlich über die Kompensation von Treibstoffimporten nicht im gewünschten Umfang realisieren lassen, weil diese Staaten entsprechende Projekte für sich selbst beanspruchen werden. Wir sind jedoch
– im Gegensatz zur BPUK und zur EnDK – der Ansicht, dass angesichts der oben erwähnten Dringlichkeit am Verminderungsziel von insgesamt 50 Prozent festzuhalten ist. Es sind wohl weitergehende Massnahmen zu treffen, namentlich auch im Bereich Verkehr, in welchem im Zeitraum zwischen 1990 und 2014 sogar eine Zunahme der CO2-​Emissionen um rund neun Prozent zu verzeichnen ist.
Ebenfalls abweichend von der Haltung der BPUK und der EnDK lehnen wir es ab, das Gebäudeprogramm, unabhängig vom Klima-​ und Energielenkungssystem (KELS), zu befristen. Es stellt ein wichtiges Instrument dar, die Sanierungsrate zu erhöhen und das entsprechende Potenzial auszuschöpfen, welches noch im bestehenden Gebäudepark liegt.
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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