Konsultation zur Anwendung des Schutzstatus S (Ukraine)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Konsultationsschreiben vom 4. März 2022 haben Sie die Kantone zur Einreichung einer Stellungnahme zur Gewährung des Schutzstatus S für Schutzbedürftige aus der Ukraine eingeladen. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. 
Der Kanton Zug befürwortet die Anwendung des Schutzstatus S auf Personen, welche aufgrund der kriegerischen Ereignisse aus der Ukraine flüchten müssen. Die Situation in der Ukraine entspricht den vom Asylgesetz definierten Kriterien für eine vorübergehende Schutzgewährung. Wie aus dem Konsultationsschreiben hervorgeht, wird das Staatssekretariat für Migration SEM in einem vereinfachten Verfahren entscheiden, welchen Personen ein vorübergehender Schutz gewährt wird. Wichtig ist für den Kanton Zug, dass die ersten Verfahrensschritte gemäss den geltenden Zuständigkeitsregeln durch das SEM in den Bundeszentren vor Ort durchgeführt werden und somit an den geordneten und bewährten Abläufen und Prozessen festgehalten wird. Entsprechend ist der Bund für die Registrierung der schutzsuchenden Personen zuständig. Eine allfällige Übertragung dieser Aufgabe auf die Kantone lehnen wir ab.

Details siehe Download.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11