Liquiditätsbedarf Stromversorgung

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrter Herr Bundesrat

Am 11. März 2022 haben Sie uns eingeladen, bis Ende März 2022 über die getroffenen Massnahmen bezüglich Vermeidung in Liquiditätsengpässen von Stromversorgungsunternehmen. Mit Schreiben vom 5. April 2022 haben wir Ihnen eine gemeinsame, koordinierte Rückmeldung bis Ende April 2022 in Aussicht gestellt. Zwischenzeitlich liegt die Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) vor, welcher sich der Kanton Zug vollumfänglich anschliesst.
Die Kantone sind der Auffassung, dass die betroffenen Energieversorger (EVU), an denen sie beteiligt sind, gut aufgestellt sind, über ein vorausschauendes Risikomanagement verfügen und mit ordentlichen Marktverwerfungen umgehen können. Sollte sich jedoch eine ausserordentliche Lage mit systematischen Risiken und potentiellem Marktversagen ereignen, müsste der Bund ausgehend von den bereits heute laufenden Aktivitäten eingreifen, um diese Lage zu verhindern oder kurzfristig zu beheben. Die Kantone kennen als Aktionäre keine Nachschusspflicht und es bestehen derzeit keine rechtlichen Grundlagen, um den EVU kurzfristig finanziell unter die Arme zu greifen.

Details siehe Downloads.

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