Neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 1. Mai 2019 haben Sie den Kanton Zug zur Stellungnahme in titelvermerkter Angelegenheit bis 22. August 2019 eingeladen. Für die Gelegenheit dazu danken wir Ihnen bestens.
Der Kanton Zug begrüsst den Erlass der neuen Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz. Sie trägt zu einer klaren Trennung der Verantwortlichkeiten für Regulierung und Standardsetting im Finanzmarktbereich bei und schafft damit mehr Klarheit und Transparenz über die Regulierungsprozesse. Damit wird die Rechts-​ und Planungssicherheit für die Beaufsichtigten erhöht. Die neue Verordnung stellt ein zentrales Element zur Umsetzung der Motion Landolt (17.3317) dar, welche zusammengefasst die Regelung der Zuständigkeiten der FINMA betreffend die Aufsicht und die Regulierung, die politische Steuerung und Kontrolle der FINMA fordert.
Ergänzend zur Zustimmung zur neuen Verordnung stellen wir folgenden Antrag:
Art. 6 Abs. 6 sei wie folgt anzupassen:
Bei der Regulierung sind internationale Standards im Finanzmarktbereich und deren Umsetzung in anderen wichtigen Finanzstandorten angemessen zu berücksichtigen.

Begründung siehe Download.

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