Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Mit Schreiben vom 15. August 2018 haben Sie uns in oben genannter Angelegenheit mit Frist bis zum 16. November 2018 zur Vernehmlassung eingeladen.
Wir begrüssen eine Kodifikation, die Klarheit und Rechtssicherheit schafft. Gerne teilen wir Ihnen daher mit, dass wir den Vernehmlassungsentwurf vollumfänglich unterstützen, welcher in Erfüllung der Motion 15.3557 eine Verfassungsänderung zur Einführung des obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter vorschlägt.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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