OECD-​WGB: Follow-​up Bericht der Schweiz

Sehr geehrter Herr Bovet

Wir beziehen uns auf Ihre E-​Mail vom 25. März 2022, mit welcher Sie die Kantone eingeladen haben, zur eingangs erwähnten Vorlage bis 20. April 2022 Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Finanzdirektion mit einer direkten Antwort beauftragt.
Wir haben die Informationen, welche Sie der WGB in Ihrem Follow-​up Bericht im Jahr 2020 zu diesem Thema geschickt haben, überprüft. Die Informationen sind für den Kanton Zug noch immer korrekt und aktuell, weshalb keine Aktualisierung oder Ergänzung nötig ist.

Details siehe Download.

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