Pa.Iv. Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
Sehr geehrt Frau Kommissionspräsidentin
Im Rahmen der Revision von Art. 38 Abs. 2 BV möchten wir darauf hinweisen, dass der Kanton Zug den Bund auffordert, die Kantons- und Gemeindeautonomie zu beachten. So sind die in Art. 38 Abs. 2 BV erwähnten Grundsätze auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zu regeln und nicht in Weisungen, Handbüchern oder ähnlichen Unterlagen.