Pa.Iv. Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren

Sehr geehrt Frau Kommissionspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 30. März 2015 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, in oben erwähnter Angelegenheit zum Vorentwurf und erläuternden Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates Stellung zu nehmen.
Wir unterstützen grundsätzlich das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, die im Einbürgerungsverfahren bestehende Benachteiligung von ausländischen Personen in eingetragenen Partnerschaften gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern zu beseitigen. Das Anliegen, auch gleichgeschlechtliche Paare vom Institut der erleichterten Einbürgerung profitieren zu lassen, begrüssen wir. Die vorgeschlagenen Änderungen von Art. 38 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101) sowie des noch nicht in Kraft getretenen, total revidierten Bürgerrechtsgesetzes vom 20. Juni 2014 erachten wir als sinnvoll und zweckmässig.

Im Rahmen der Revision von Art. 38 Abs. 2 BV möchten wir darauf hinweisen, dass der Kanton Zug den Bund auffordert, die Kantons-​ und Gemeindeautonomie zu beachten. So sind die in Art. 38 Abs. 2 BV erwähnten Grundsätze auf Gesetzes-​ und Verordnungsstufe zu regeln und nicht in Weisungen, Handbüchern oder ähnlichen Unterlagen.

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