Revision des CO2-​Gesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2021 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Kantonsregierungen eingeladen, zur Revision des CO2-​Gesetzes Stellung zu nehmen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit und äussern uns gerne wie folgt:
Das geltende CO2-​Gesetz verlangt, dass die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 sinken. Dieses Ziel wird die Schweiz voraussichtlich nicht erreichen (Veröffentlichung im April 2022). Im Jahr 2019 lagen die Treibhausgasemissionen der Schweiz knapp 14 Prozent unter dem Niveau von 1990. Am besten schneidet der Gebäudesektor ab. Hier wurden 34 Prozent weniger Treibhausgase emittiert, der sektorspezifische Zielwert 2020 beträgt 40 Prozent. Im Verkehrssektor hingegen sind die Emissionen gar um 1 Prozent gestiegen. Im Zuge der Ratifikation des Übereinkommens von Paris verpflichtet sich die Schweiz für die Zeit nach 2020 zu weitergehenden Emissionsreduktionen. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 halbiert werden. Die Vorlage enthält die dazu notwendigen Massnahmen. Sie soll die vom Parlament am 17. Dezember 2021 beschlossene Verlängerung des geltenden CO2-​Gesetzes bis 2024 ablösen.
Die Zuger Regierung unterstützt die Vorlage im Grundsatz. Sie erachtet sie als ausgewogen und mehrheitsfähig. Insbesondere begrüsst sie, dass die bestehenden Instrumente weitergeführt und die bewährte Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, insbesondere was den Gebäudebereich betrifft, angemessen berücksichtigt werden.

Details siehe Download.

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