Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 3. April 2020 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Regierungsrat des Kantons Zug in oben erwähnter Sache zur Stellungnahme eingeladen. Wir äussern uns dazu gerne wie folgt:
Der Regierungsrat unterstützt das Ziel der Vorlage, gezieltere Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen und damit die Versorgungssicherheit zu stärken. Die bestehenden Förderinstrumente wurden im Hinblick auf mehr Effizienz und Marktnähe weiterentwickelt. Gleichzeitig wurde auf eine Erhöhung des Netzzuschlags verzichtet.
Bezüglich Photovoltaik (PV) teilen wir die Einschätzung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) und unterstützen deren Anträge gemäss Stellungnahme vom 7. Mai 2020. Insbesondere begrüssen wir die Einführung von Auktionen für grosse PV-​Anlagen.
Ebenso unterstützen wir die Anträge der EnDK zur Wasserkraft. Auch wir sind der Meinung, dass die Schweizer Wasserkraft im Falle von langfristig sehr tiefen Marktpreisen eine gewisse Absicherung benötigt. Ein mögliches Modell wären gleitende Marktprämien, wie sie etwa die Axpo Holding AG vorschlägt. Ausschreibungsbasierte gleitende Marktprämien werden unter anderem in Deutschland und Frankreich erfolgreich angewandt.

Schliesslich stellen wir uns auch hinter die Einschätzung und Anträge der EnDK zu den übrigen Technologien, namentlich der Holzkraftwerke.

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