Revision des Obligationenrechts (Baumängel)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 19. August 2020 haben Sie die Kantone eingeladen, zu oben erwähnter Vernehmlassung Stellung zu nehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der direkten Erledigung beauftragt.

Antrag

Wir begrüssen die vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts im Bereich der Baumängel.

Begründung siehe Download.

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