Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Keller-​Sutter, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 30. Juni 2021 haben Sie den Regierungsrat des Kantons Zug zur Stellungnahme eingeladen. Gerne äussern wir uns wie folgt:
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage möchte der Bund die Minderjährigenheirat stärker bekämpfen und Betroffene besser schützen. Ehen mit Personen, die zum Zeitpunkt der Eheschliessung minderjährig waren, sollen grundsätzlich für ungültig erklärt werden, und die Heilung solcher Ehen soll erst nach Erreichen des 25. Altersjahres eintreten statt mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Damit wird sowohl den betroffenen Personen als auch der klageberechtigten Behörde eine längere Zeitdauer gewährt, um eine Eheungültigkeit geltend zu machen. Der Kanton Zug unterstützt diese Änderungen im Grundsatz. Gleichzeitig befürwortet er, dass trotz dem Grundsatz der Eheungültigkeit in gewissen Fällen eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann und dass nach wie vor jeder Einzelfall geprüft werden soll, bevor eine Ehe für ungültig erklärt wird.
Der Kanton Zug unterstützt daher die beantragten Änderungen unter Beachtung von drei Anträgen.

Anträge und Begründung siehe Download.

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