Stabilisierungsprogramm 2017–2019

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 25. November 2015 haben Sie uns eingeladen, bis am 18. März 2016 zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 Stellung zu nehmen. Dafür danken wir Ihnen. Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Vorlage grundsätzlich und unterstützt das Anliegen des Bundesrates, das strukturelle Defizit des Bundes zu reduzieren. Insgesamt führt das vorgesehene Stabilisierungsprogramm des Bundes aber zu einer erheblichen Lastenverschiebung vom Bund an die Kantone. Die Ausführungen im Bericht, wonach die Kantone durch das Stabilisierungsprogramm nicht übermässig belastet werden (Seite 3, Absatz 2), treffen nicht zu. Bereits aus diesem Grund soll das Stabilisierungsprogramm zumindest punktuell reduziert werden. Deshalb stellen wir folgende Anträge:
1.    Massnahme 2.2: Auf Sparmassnahmen des EJPD, die Verbundaufgaben betreffen, sei zu verzichten.
2.    Massnahme 2.2: Die Ausbildungskurse beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS seien beizubehalten.
3.    Massnahme 2.5: Der Bundesanteil an den jährlichen Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sei weiterhin anhand der im Dezember des Vorjahres anfallenden Kosten zu ermitteln.
4.    Massnahme 2.6: Auf die verzögerte Inbetriebnahme neuer Bundeszentren sei zu verzichten.
5.    Massnahme 2.6: Auf die Kürzung der Beiträge an die kantonalen Integrationsprogramme im Ausländerbereich sei zu verzichten.
6.    Massnahme 2.6: Der Zuschlag auf die Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge sei weiterhin auszurichten.
7.    Massnahme 2.7: Auf die Kürzung der Baubeiträge für Administrativhaftplätze sei zu verzichten.
8.    Massnahme 2.8: Die Kantone seien unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Sparvorhaben betreffend die Armee die Leistungsaufträge der Kantone betreffen.
9.    Massnahme 2.9: Bei der Regionalisierung der Zivilschutzanlagen sei auf Massnahmen zu verzichten, die bei den Kantonen zusätzliche Investitionen auslösen.
10.   Massnahme 2.16: Auf die Kürzung der LSVA-​Einlage in den BIF und die Indexierung der Kantonseinlage sei zu verzichten.
11.   Massnahme 2.19: Der Vorschlag zur Finanzierung der Aufsichtsaufgaben durch den AHV-​Fonds sei abzulehnen.
12.   Massnahme 2.21: Auf die Senkung des Bundesbeitrages an die Prämienverbilligung (IPV) von 7,5 Prozent auf 7,3 Prozent sei zu verzichten.

Begründungen siehe Downloads.

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