STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (Teil Eigenfinanzierung)

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Maurer, sehr geehrte Damen und Herren

Wir beziehen uns auf das am 10. April 2019 eröffnete Vernehmlassungsverfahren in oben erwähnter Sache. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2019 die Finanzdirektion mit der direkten Beantwortung beauftragt. Der Übersichtlichkeit halber senden wir Ihnen eine separate Vernehmlassungsantwort pro Themengebiet. Mit dem vorliegenden Schreiben nehmen wir Stellung zur Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen.

Antrag

Die Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen sei im vorgeschlagenen Sinn zu erlassen.

Begründung siehe Download.

Kontakt

Finanzdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Finanzdirektion
Baarerstrasse 53, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 728 36 03