Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport sowie zur Erarbeitung des Sachplans Verkehr – Teil unterirdischer Gütertransport; Konsultation im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 18 Raumplanungsverordnung (RPV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 3. bzw. 5. April 2019 haben Sie bzw. das UVEK die Kantone zur Vernehmlassung betreffend das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) sowie zur Erarbeitung des Sachplans Verkehr – Teil unterirdischer Gütertransport; Konsultation im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 18 Raumplanungsverordnung (RPV) eingeladen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit.
Im Grundsatz sind wir mit der Stossrichtung des Bundesgesetzes über den unterirdischen Gütertransport einverstanden. Der Kanton Zug ist weder in der vorgesehenen ersten Etappe noch im gegenwärtig angedachten Vollausbau vom unterirdischen Güterkonzept direkt betroffen. Aus kantonaler Sicht ist langfristig betrachtet ein späterer Anschluss der Region Zug als Seitenast ab den Hubs Zürich oder Luzern denkbar. Wir stellen folgenden Antrag:
Das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport sowie die Erarbeitung des Sachplans Verkehr – Teil unterirdischer Gütertransport seien unter Berücksichtigung der Argumentation sowie der Anträge der Stellungnahme der Bau-, Planungs-​ und Umweltdirektoren-​Konferenz (BPUK) vom 14. Juni 2019 anzupassen.

Begründung siehe Download.Bundesamt für Verkehr BAV

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