Teilrevision der Kernenergieverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 12. Juli 2016 hat Frau Bundesrätin Doris Leuthard den Regierungsrat des Kantons Zug in oben erwähnter Sache zur Stellungnahme eingeladen. Wir äussern uns dazu gerne wie folgt:
Kernkraftwerke müssen sich gemäss geltendem Recht alle 10 Jahre einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung (Periodische Sicherheitsüberprüfung, PSÜ) unterziehen. Neu soll der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb ein Bestandteil der PSÜ sein. Damit wird der Sicherheitsnachweis von der Stufe Richtlinie auf die Stufe Verordnung gehoben.
Der Regierungsrat des Kantons Zug begrüsst die Verankerung auf Verordnungsstufe und damit die erhöhte Verbindlichkeit. Er unterstützt ebenso die damit verbundene Konkretisierung der Mindestanforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb.
Freundliche Grüsse
Regierungsrat des Kantons Zug
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Antwort an den Bund | 27.10.2016 |