Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-​rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Sehr geehrter Herr Bundesrat Parmelin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 7. September 2018 haben Sie uns Gelegenheit gegeben, bis zum 10. Dezember 2018 betreffend das obgenannte Geschäft eine Vernehmlassung einzureichen. Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und stellen folgende Anträge:
Artikel 5 und 7
Art. 5 Abs. 2 lit. b sei durch «Vorbehalten bleibt die Publikation nach Art. 16.» zu ergänzen und Art. 7 Abs. 1 sei nicht zu revidieren.
Artikel 7
Die Sachüberschrift von Art. 7 «Aufnahme und Änderung der Daten» sei wie folgt zu ändern: «Aufnahme der Daten».
Artikel 8b
Es seien die Rechtswirkung der «Zusatzinformationen» sowie der Begriff «Hinweise» genauer zu definieren. Weiter sei die «zuständige Fachstelle des Bundes» durch die «zuständige Fachstelle der Kantone und Gemeinden» zu ersetzen. Zudem sei zu klären, ob die für den Kataster verantwortliche Stelle (KVS) die richtige Adressatin ist.
Artikel 10 Abs. 2
Lit. d von Art. 10 Abs. 2 sei wie folgt zu formulieren: «allfällige Informationen über die rechtliche Vorwirkung von laufenden Änderungen»

Begründungen siehe Download.

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