Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzverordnung, FSV) vom 21. März 1995 (BGS 722.211)

ernehmlassung zu Ausführungsbestimmungen für den Brandschutz eröffnet

Der Kanton Zug passt seine Bestimmungen über den Brandschutz und das Feuerwehrwesen an geänderte Rahmenbedingungen an und organisiert die Zuständigkeiten neu. Der Kantonsrat hat die entsprechenden Gesetzesgrundlagen am 2. Juni 2022 verabschiedet. Damit werden einige Kompetenzen an die Gebäudeversicherung Zug (GVZG) übertragen. Im zweiten Schritt müssen die veralteten Ausführungsbestimmungen erneuert und diejenigen der GVZG neu erlassen werden. Der Regierungsrat lädt die politischen Parteien sowie die Gemeinden des Kantons Zug und weitere interessierte Kreise ein, zu den Entwürfen der revidierten Feuerschutzverordnung und der Ausführungsbestimmungen der GVZG zuhanden der jeweiligen Organisation Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassungen erfolgen zeitgleich und dauern bis 24. Oktober 2022.

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