Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, bis 30. April 2015 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt vom 3. Oktober 1975 (BSG; SR 747.201) Stellung zu nehmen. Gestützt auf ein internes Mitberichtsverfahren nehmen wir diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.
Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen des BSG und stellt die folgenden Anträge:

Zur Einführung der risikoorientierten Sicherheitsaufsicht und des Sicherheitsnachweises (Frage 1):

1. Die risikoorientierte Prüfung sei auf Güterschiffe auszudehnen und die Verfahren seien zu vereinheitlichen.

Zur Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe (Frage 2):

2. Die beweissichere Atemalkoholprobe sei im Bereich der Binnenschifffahrt analog zu den Bestimmungen der Strassenverkehrsgesetzgebung auszugestalten.

3. Die beweissichere Atemalkoholprobe sei frühestens auf 1. Juli 2016 einzuführen.

Zum zentralen Register über die Schiffe, deren Halterinnen/Halter, Administrativmassnahmen und Fahrberechtigungen, die nicht Gegenstand des Entwurfs sind (Frage 3):

4. Es sei ein zentrales Register einzuführen.

Zu weiteren Bemerkungen:

5. Der Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen (VSSU) sei in die Erarbeitung der zusätzlichen Vorschriften im Bereich der Sicherheitsaufsicht einzubeziehen.

6. Die vertrauensärztlichen Fahreignungsabklärungen in den Bereichen der Binnenschifffahrt und des Strassenverkehrs seien gegenseitig anzuerkennen.
7. Art. 19 Abs. 3 revBSG und Art. 41 Abs. 1 revBSG seien mit Art. 20 BSG und Art. 20a BSG abzustimmen.
Begründung siehe Downloads

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