Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 5. Juli 2017 lud das Eidgenössische Departement des Innern die Kantone ein, zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) Stellung zu nehmen. Gerne äussern wir uns zu dieser Vorlage.
Wir begrüssen die vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz, da das Ende der bisherigen, bis zum 30. Juni 2019 befristeten Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte eine nahtlose Anschlussregelung erforderlich macht. Ein Auslaufen der Zulassungsbeschränkung wie Ende 2011 und ein neuerlicher, ungebremster Anstieg der Ärztezahl muss vermieden werden.
Aus Sicht des Kantons Zug handelt es sich beim vorliegenden Vorschlag jedoch nicht um eine abschliessende Lösung. Wie im Bericht des Bundesrates vom 3. März 2017 festgehalten wurde, sind namentlich hinsichtlich einer möglichen Lockerung des Vertragszwangs noch weitere Diskussionen unter den Akteuren erforderlich, um eine langfristige Einigung zu erzielen («Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten», Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 16.3000 SGK-S vom 12. Januar 2016, S. 2). Diese Diskussionen müssen ungeachtet der nun vorgeschlagenen Anschlusslösung weitergeführt werden.

Anträge und Begründungen siehe Download.

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