Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-​, Hinterlassenen-​ und Invalidenversicherung (EL-​Reform)

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Bundesrat hat am 25. November 2015 seinen Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV (ELG; SR 831.30) in die Vernehmlassung gegeben. Wir danken für die Einladung.
Vorbemerkungen
Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass das System der EL zahlreiche Fehlanreize setzt und die Kostenentwicklung eine unerwünschte Dynamik angenommen hat. Die Kantone stehen vor grossen finanzpolitischen Problemen. Sie tragen mit rund 70 Prozent den Grossteil der Finanzierungslast. Damit die langfristige Tragbarkeit des EL-​Systems gewährleistet werden kann, ist eine grundlegende Reform der EL unabdingbar.
Mit der vorliegenden Reform der EL geht der Bundesrat aus Sicht des Zuger Regierungsrats zu wenig weit. Die vorgeschlagenen Änderungen erscheinen zwar teilweise geeignet, das System der EL von falschen Anreizen zu befreien und einige Optimierungen einzuführen. Die rasante Kostenentwicklung der EL in den letzten zehn Jahren hat aber noch weitere Mängel im und um das System der EL aufgezeigt, die mit der Vorlage nur unzureichend angegangen werden.
So geht die EL heute zum Teil über ihren verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung hinaus. Dies nicht zuletzt deshalb, weil im allgemeinen Verständnis bzw. in der Erwartung an die EL oft nicht mehr die Existenzsicherung, sondern die Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Vordergrund steht. Die Vorlage weist kaum Elemente auf, mit denen die enorme Kostenentwicklung in den EL der letzten Jahre wirksam gedämpft werden könnte.
Die Vernehmlassungsvorlage bringt für den Regierungsrat des Kantons Zug keine genügenden finanziellen Effekte. Gemäss Medienmitteilung des BSV vom 25. November 2015 sind die Auswirkungen der EL-​Reform wie folgt:
«Für die EL geben Bund und Kantone heute rund 4,7 Milliarden Franken aus. Je nach Variante zur Beschränkung des Kapitalbezugs entlastet die EL-​Reform die Ausgaben für Ergänzungsleistungen im Jahr 2022 um 171 bzw. 152 Millionen Franken. Davon entfallen 51 bzw. 45 Millionen auf den Bund und 120 bzw. 107 Millionen auf die Kantone.»
Dazu kommen noch Einsparungen bei der IPV, die nicht über die EL finanziert werden.
Parallel zur EL-​Reform beantragt der Bundesrat eine Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den EL. Laut der Botschaft an das Parlament (BBl 2014 863) betragen die Mehrkosten für diesen Bereich total 168 Millionen (im gleichen Vergleichsjahr 2022).
Die EL-​Reform bringt somit maximal 171 Millionen Einsparungen, und gleichzeitig werden die EL-​Mietzinsmaxima mit einer Kostenfolge von 168 Millionen Franken angepasst. Dies ergibt insgesamt eine maximale Einsparung von drei Millionen Franken. Gemessen am Ausgabenvolumen von heute 4.7 Milliarden Franken ist dies etwas mehr als ein halbes Promille der EL-​Ausgaben!
Es muss unseres Erachtens möglich sein, rund zehn Prozent der EL einzusparen und zwar ohne dass ein Transfer in die Sozialhilfe erfolgt oder die verfassungsmässige Garantie auf Existenzsicherung tangiert wird.

Anträge und Begründungen siehe Downloads.

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