Teilrevision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz) vom 1. September 1994 (BGS 154.21)
Der Regierungsrat hat in erster Lesung vom 23. Februar 2016 die Finanzdirektion beauftragt, die Teilrevision des Personalgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind eingeladen, bis am Freitag, 10. Juni 2016 zur Teilrevision Stellung zu nehmen.
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