Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes vom 1. Juli 2004 (Energiegesetz; BGS 740.1)
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, den Entwurf für die Teilrevision des Energiegesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 2. November 2020 zur Änderung Stellung zu nehmen.
Registration:
Bestellung eines Zugangs zur öffentlichen E-Mitwirkung bitte an
- Charly Keiser, Kommunikationsbeauftragter, T +41 41 728 53 07, charly.keiser@zg.ch