Teilrevision des Kartellgesetzes (KG)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 24. November 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, zur vorgeschlagenen Teilrevision des Kartellgesetzes Stellung zu nehmen.
Das Kartellgesetz wird bis anhin ausschliesslich über Institutionen des Bundes – WEKO, Bundesverwaltungsgericht, Bundesgericht – abgewickelt. Insofern haben die kantonalen Behörden kaum Vollzugs-​ und Praxiserfahrung, um die vorgeschlagenen Anpassungen bis ins Detail beurteilen zu können.

Details siehe Download.

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