Teilrevision des Steuergesetzes vom 25. Mai 2000 (BGS 632.1): Grundstückgewinnsteuer: rechtsverbindliche Vorprüfung und Rechtsmittellegitimation

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, den Entwurf für die Teilrevision des Steuergesetzes vom 25. Mai 2000 (BGS 632.1) Grundstückgewinnsteuer: rechtsverbindliche Vorprüfung und Rechtsmittellegitimation in die Vernehmlassung zu geben. Die Vernehmlassungsadressatinnen und -​adressaten sowie alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis spätestens am Dienstag, 16. August 2016, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Kontakt

Finanzdirektion

Kontaktformular
Anschrift
Finanzdirektion
Baarerstrasse 53, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 728 36 03