Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse

Sehr geehrte Frau Eggimann, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 1. November 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, zu den vorgeschlagenen Anpassungen der Beitragsverordnung Innosuisse Stellung zu nehmen.
Einleitende Bemerkungen:
Wir begrüssen die Änderungen, welche eine Erhöhung des Handlungsspielraums und der Flexibilität von Innosuisse – unter anderem bei der Förderung von Innovationsprojekten und Start-​ups – zum Ziel haben. Dies geht auch aus einer der Antworten des Bundes zum momentanen Ausschluss der Schweiz aus dem europäischen Projekt «Horizon 2020» hervor.
Seit Beginn des Vernehmlassungsverfahrens zur Totalrevision der Beitragsverordnung ist nun auch die letzte Differenz bei der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) im eidg. Parlament fertig beraten. Die Räte einigten sich auf die Bandbreite des Anteils der Umsetzungspartner an den Kosten von Innovationsprojekten von 40 bis 60 Prozent.

Details siehe Download.

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