Totalrevision der Rohrleitungsverordnung (RLV)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 8. Juni 2018 hat Frau Bundesrätin Doris Leuthard den Regierungsrat des Kantons Zug in oben erwähnter Sache zur Stellungnahme eingeladen. Wir äussern uns dazu gerne wie folgt:
Die für die Kantone hauptsächlich massgebenden Bestimmungen befinden sich in den Abschnitten 7–9 (Art. 32 ff.) der totalrevidierten Verordnung. Danach haben die Kantone insbesondere Bestimmungen für den Bau, Betrieb und die Kontrolle der unter ihrer Aufsicht stehenden Rohrleitungsanlagen aufzustellen. Die Kantone haben dem BFE auch jährlich Bericht über die unter ihrer Aufsicht stehenden Rohrleitungsanlagen zu erstatten. Das BFE erlässt eine Richtlinie betreffend die Oberaufsicht des Bundes über Rohrleitungen unter der Aufsicht der Kantone.
Wir halten diese Regelungen grundsätzlich für sinnvoll und sind damit einverstanden. Bei der Umsetzung bitten wir darum, den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und bitten Sie um Berücksichtigung unserer Anliegen.
Freundliche Grüsse

Regierungsrat des Kantons Zug

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