Totalrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 21. Mai 1991 (Jagdverordnung; BGS 932.11)
Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern beauftragt, den Entwurf der Totalrevision der Jagdverordnung in die Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 13. Juni 2018 zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen.
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