Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG): Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)

Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf des totalrevidierten Gesetzes über soziale Einrichtungen (neu: Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf; LBBG) in die Vernehmlassung zu schicken. Das aktualisierte Gesetz orientiert sich stärker am individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf. Die Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung werden gestärkt. Die Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 21. Januar 2022 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen.

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