Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zur Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) (Verordnungen [EU] 2018/1862, [EU] 2018/1861 und [EU] 2018/1860) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands); und Änderung des BGIAA zur Registrierung der Landesverweisung im ZEMIS sowie zur Verbesserung der Statistik über Rückkehrentscheide

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 13. Februar 2019 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 20. Mai 2019 zur:

– Übernahme und Umsetzung von drei EU-​Verordnungen (Verordnungen [EU] 2018/1862 «SIS Polizei», [EU] 2018/1861 «SIS Grenze» und [EU] 2018/1860 «SIS Rückkehr») zum Schengener Informationssystem SIS II (Weiterentwicklungen des Schengen-​Besitzstands); und

– Änderung des BGIAA zur Registrierung der Landesverweisung im ZEMIS sowie zur Verbesserung der Statistik über Rückkehrentscheide
vernehmen zu lassen. Wir nehmen diese Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr.

Details siehe Download.

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